PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Im praktischen Unterricht macht deine Fahrlehrerin oder dein Fahrlehrer dich mit dem Gefühl, ein Fahrzeug zu führen, Schritt für Schritt vertraut. In den Übungs- und Sonderfahrten bereiten wir dich auf alle Eventualitäten im Straßenverkehr vor.

Wie viele Fahrstunden du bis zur vollständigen Prüfungsreife benötigst, hängt von deinen persönlichen und motorischen Fähigkeiten, deinem Lernfortschritt, sowie von deiner Konzentrationsfähigkeit ab.

Für die Klasse A und B sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
– 5 Stunden Bundes- oder Landstraße
– 4 Stunden Autobahn
– 3 Stunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Bevor du die praktische Prüfung ablegst, musst du die Theorieprüfung bestanden haben. Zweck der praktischen Prüfung ist es dein Fahrkönnen zu beurteilen. Je nach Klasse unterscheidet sich die Dauer der Fahrerlaubnisprüfung. Beispiel: Klasse B: ca. 55 Minuten.
Klasse A: ca. 70 Minuten.

Minderjährige können die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.

Mindestalter: 18
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere
Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.
Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.

SONDERFAHRTENÜBERLANDAUTOBAHNNACHTFAHRT
bei Ersterwerb:543
bei Erweiterung von einer anderen Klasse:543
Dauer der Fahrprüfung:45  

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse,
sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

Fahrzeuge: Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Theorie: 150 Minuten
Praktische Übungen: 210 Minuten
Fahren im Realverkehr: 60 Minuten
Prüfungen: Theorieprüfung entfällt, Praktische Prüfung entfällt

Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse Befolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.

(Pkw mit Anhänger)

Mindestalter: 18
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B)
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich
Befristung: Die Klasse BE ist unbefristet gültig.
Sonstiges: Im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.

SONDERFAHRTENÜBERLANDAUTOBAHNNACHTFAHRT
bei Ersterwerb:543
bei Erweiterung von einer anderen Klasse:311
Dauer der Fahrprüfung: 45 

Mindestalter: 16
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge: Klasse A1 Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³ einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit symmetrisch angeordneten Rädern einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse AM.
Sonstiges: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

SONDERFAHRTENÜBERLANDAUTOBAHNNACHTFAHRT
bei Ersterwerb:543
bei Erweiterung von einer anderen Klasse:543
Dauer der Fahrprüfung: 45 

(leistungbeschränkte Krafträder)

Die Motorradklasse A2 gibt es für die 18- bis 23 jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.

Mindestalter: 18
Voraussetzungen: Die Motorradklasse A2 gibt es für die 18- bis 23 jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.
Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A mit einer praktischen Prüfung erwerben.
Befristung: Die Klasse A2 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein.
Sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 23. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A, sofort ohne die Beschränkung. Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

SONDERFAHRTENÜBERLANDAUTOBAHNNACHTFAHRT
bei Ersterwerb:543
bei Erweiterung von einer anderen Klasse:321
Dauer der Fahrprüfung: 60 

Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein) Wer 24 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).

Mindestalter: Für den Direkteinstieg 24 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A2 und eine praktische Prüfung
Voraussetzungen: Die Klasse A setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2 voraus. Die Klasse A2 wird nach 2 Jahren zur Klasse A (dazu ist ein Antrag und eine praktische Prüfung nötig). Ausnahme: Mit mindestens 24 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A erworben werden, ohne vorher die Klasse A2 zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 24. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 24. Geburtstag ausgehändigt.
Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Befristung: Die Klasse A ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A2, A1 und AM.
Sonstiges: Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A2 erfolgt die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A (praktische Prüfung).

SONDERFAHRTENÜBERLANDAUTOBAHNNACHTFAHRT
bei Ersterwerb:543
bei Erweiterung von Klasse A1:321
bei Erweiterung von Klasse A2:321
Dauer der Fahrprüfung: 60